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Regelecke: Schlittschuhtor
14.02.2017Bild: City Press

Regelecke: Schlittschuhtor

Keine Toranerkennung, wenn der Puck ins Tor gekickt oder gelenkt wurde.

Im Allgemeinen sorgten Schlittschuhtore vor der Änderung dieser Regel in der Vergangenheit immer wieder für viel Gesprächsbedarf. Daher wurde im Jahr 2014 die IIHF-Regel überarbeitet. Bis Sommer 2014 wurde ein Tor nicht gegeben, wenn durch eine Kickbewegung oder einer der Kickbewegung gleichzustellende Aktion der Puck ins gegnerische Tor hineingestoßen, hineingetreten oder auch hineingebremst wurde. Hatte ein Spieler seinen Schlittschuh gedreht, um dem Puck in das Tor zu lenken, wurde das Tor bis dato für gültig erklärt, vorausgesetzt dass keine deutliche Kickbewegung zu erkennen war.

Seit August 2014 besteht nun eine „neue“ Handhabung bei Schlittschuhtoren in Deutschland.

Die modifizierte Regelung besagt folgendes:

Tore, die ein eingreifender Spieler mit dem Schlittschuh erzielt, sind dann nicht gültig, wenn

a) der Spieler den Puck über die Torlinie kickt

oder

b)  dieser Spieler seinen Schlittschuh stellt, um den Puck ins gegnerische Tor zu lenken.

Jedoch ist ein Tor gültig, wenn der angreifende Spieler unvorhergesehen von einem Schuss am Schlittschuh getroffen wird und der Puck von diesem Schlittschuh lediglich abprallt. Dabei ist es unerheblich, ob sich der angreifende Spieler in ruhender Position oder in Bewegung befand.

Am Freitag gab es beim Spiel Crimmitschau gegen Rosenheim kurz vor Spielende eine Torszene, welche für reichlich Diskussionen sorgte. In der 57. Minute erzielten die Eispiraten ein Tor. Der Hauptschiedsrichter zog den Videobeweis zu Rate und entschied auf kein Tor. In diesem Fall hat der Schiedsrichter korrekt entschieden. Die hier in Rede stehende Situation fällt unter Alternative b) und das Tor ist deshalb nicht gültig.

(Mit freundlicher Unterstützung durch Gerhard Müller - DEB Regelreferent)

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