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Andreas Mechel: Übertriebene Härte
27.12.2017Bild: City Press

Andreas Mechel: Übertriebene Härte

Ein Spiel Sperre plus Geldstrafe

Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier eine übertriebene Härte gemäß der IIHF Regeln 158 und 219 vorliegt und der Schiedsrichter sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat.
 
Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von einem Spiel in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.
 
Wie die Videobilder zeigen, schlägt der Torwart Mechel zunächst mit der Fanghand auf seinen Gegner Livingston ein, bevor er einen Schlag mit der Stockhand gegen den Kopf oder Nacken seines Gegners ausführt.
Somit sieht der Disziplinarausschuss den Tatbestand der IIHF Regel 219 I als erfüllt.
Diese sieht eine Mindeststrafe von einem Spiel vor.
Livingston wurde nicht nachhaltig verletzt und Mechel gilt nicht als vorbestraft.
 
Diese Entscheidung beruht auf den IIHF-Regel 158 und 219, den §§ 1, 4, 11, 24 und 27 Disziplinarordnung der ESBG Eishockeybetriebsgesellschaft mbH sowie den §§ 5 und 7 Spieler-Lizenzvertrag.

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