
Krinner-Kündigung beim SCR nicht rechtskräftig
Die fristlose Kündigung von Anton Krinner als Trainer des DEL2-Clubs SC Riessersee ist nicht rechtskräftig. Diese Entscheidung traf das Arbeitsgericht Weilheim und gab damit einer Klage der Werdenfelser statt. Damit bleibt der 47 Jahre alte Eishockeylehrer formell weiterhin Trainer der Oberbayern.
Zugleich gab das Gericht einer einstweiligen Verfügung des SCR statt, wonach Krinner für die Laufzeit seines Arbeitsvertrages bis Ende der Saison 2015/16 ohne eine im gegenseitigen Einvernehmen getroffene Vereinbarung weder am Spiel- noch am Trainingsbetrieb des EV Landshut teilnehmen darf.
Krinner hatte sein Amt beim aktuellen Tabellen-Zehnten der DEL2 Mitte Januar aufgegeben und wurde Stunden darauf als neuer Trainer beim Liga-Konkurrenten EV Landshut vorgestellt.
SCR-Geschäftsführer Ralph Bader hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung auf Fortführung des Vertragsverhältnisses eingereicht. Damit ist der Wechsel Krinners in die Dreihelmenstadt vorerst blockiert.