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Nachträgliches Ermittlungsverfahren gegen Max Newton eingestellt
24.03.2026Bild: Christoph Jürgens

Nachträgliches Ermittlungsverfahren gegen Max Newton eingestellt

Zweites nachträgliches Ermittlungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen.

Gem. § 1 (1) ff. Disziplinarordnung wurden auf Antrag der EVL Spielbetrieb GmbH gegen den Spieler Max Newton zwei nachträgliche Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht vom 22.03.2026
• Antrag auf ein nachträgliches Ermittlungsverfahren durch EVL-Spielbetrieb-GmbH vom 23.03.2026
• Videoaufzeichnung
• Stellungnahme des Lizenzspielers vom 23.03.2026

Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Nach Würdigung der Beweismittel nimmt der Disziplinarausschuss Abstand von einer nachträglichen Sperre. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 42, den §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.

Im zweiten nachträglichen Ermittlungsverfahren wegen Stockstich erging folgende Entscheidung: Das gegenüber der Ligagesellschaft beantragte nachträgliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.

Gemäß §1 (1) der Disziplinarordnung der DEL2 ist ein Antrag für ein nachträgliches Ermittlungsverfahren durch einen Club nur zulässig, wenn der vermeintliche Regelverstoß von Seiten des Schiedsrichters im Spiel nicht geahndet wurde. Gemäß Spielbericht, Videoaufzeichnung von Sporteurope.TV und Stellungnahme des Schiedsrichterwesens wurde für die Szene im Spiel (Spielzeit 31:01) eine Strafe durch die Schiedsrichter ausgesprochen.

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