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Mark Heatley: Zwei Spiele Sperre
09.01.2018Bild: City Press

Mark Heatley: Zwei Spiele Sperre

Zusätzlich erhöhte Geldstrafe

Der Spieler Mark Heatley wurde im Spiel Heilbronn gegen Bietigheim am 07. Januar 2018 vom Hauptschiedsrichter in der 65. Spielminute wegen des Verstoßes gegen IIHF Regel 116 V mit einer Matchstrafe belegt.

Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar. Nach einem hohen Stock mit Verletzungsfolge lief der verfehlende Spieler Heatley in Richtung seiner Spielerbank. Ein Linienschiedsrichter folgte ihm, um wie er aussagt, den Spieler Heatley vor Rächern zu schützen und zur Strafbank zu führen. Dabei hat der Referee Heatley zeitweise auch berührt. Der Disziplinarausschuss kann den Aussagen von Heatley insoweit folgen, dass dieser keine Person vorsätzlich schlagen oder treffen wollte. Ihm muss allerdings bewusst gewesen sein, eine Strafe bekommen zu haben und von einem Schiedsrichter „abgeholt“ zu werden. Folglich darf er sich nicht mit einer derartigen Wucht losreißen, dass der Linesman auf der Brust getroffen wird und ins Straucheln gerät. Diese Tatsache wurde von drei weiteren Unparteiischen bezeugt. Der Linienschiedsrichter wurde nicht verletzt.

Die ausgesprochene Matchstrafe ist daher gemäß IIHF Regel 116 Abschnitt 5 gerechtfertigt. Der Disziplinarausschuss wertet die Aktion nicht als Tätlichkeit im eigentlichen Sinne und sieht sich deshalb nicht an §27 Disziplinarordnung gebunden. 

Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von zwei Spielen in Verbindung mit einer erhöhten Geldstrafe zum Schutze der Integrität des Sports für angemessen.

Diese Entscheidung beruht auf der IIHF-Regel 116, den §§ 1, 4, 11 und 24 Disziplinarordnung der ESBG Eishockeybetriebsgesellschaft mbH sowie den §§ 5 und 7 Spieler-Lizenzvertrag.

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