Verfahren gegen Teemu Pulkkinen eingestellt
Nachträgliches Ermittlungsverfahren war eingeleitet worden.
In dem Ermittlungsverfahren D2 5G/2526 der ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH KG (Ligagesellschaft) gegen den Lizenzspieler Teemu Pulkkinen ergeht gemäß § 6 Abs. 1 der Disziplinarordnung der ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH folgender Beschluss:
Das Verfahren wird eingestellt.
BEGRÜNDUNG:
Im Nachgang des Meisterschaftsspiels Düsseldorf gegen Rosenheim am 04.01.2026. wurde gem. § 1 Abs. 1 Disziplinarordnung ein Ermittlungsverfahren gegen den Lizenzspieler Teemu Pulkkinen eingeleitet.
Es lagen als Beweismittel vor:
• Videoaufnahmen zum Spiel vom 04.01.2026
• Stellungnahme des Auswärtsclubs vom 05.01.2026
• Stellungnahmen des Gegenspielers vom 05.01.2026 und 07.01.2026
• Stellungnahmen der Hauptschiedsrichter und Linienrichter jeweils vom 05.01.2026 sowie 08.01.2026
• Stellungnahme des Lizenzspielers Pulkkinen vom 07.01.2026
Unter Berücksichtigung aller vorliegenden Beweismittel konnte nach Überzeugung der Ligagesellschaft nicht mit der erforderlichen Gewissheit festgestellt werden, dass der Lizenzspieler Teemu Pulkkinen sich bei dem Wortgefecht mit seinem Gegenspieler in der 39. Minute strafwürdig verhalten hat.
Das Verfahren ist daher einzustellen.
Diese Entscheidung beruht auf den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 2 Disziplinarordnung DEL2.
Die Ligagesellschaft weist an dieser Stelle darauf hin, dass sie keine Form von Rassismus bei Spielen oder in Stadien der DEL2 duldet.