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Abgebrochene Partie Weiden-Kassel wird mit 5:0 für Huskies gewertet
25.11.2025Bild: Tobias Neubert

Abgebrochene Partie Weiden-Kassel wird mit 5:0 für Huskies gewertet

Blue Devils Weiden erhalten zudem Geldstrafe.

In dem Ermittlungsverfahren D2 02G/2526 der ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH (Ligagesellschaft) gegen den Lizenzclub Blue Devils Weiden ergeht gemäß § 6 Abs. 1 der Disziplinarordnung der ESBG Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH folgender Beschluss:

1. Das Meisterschaftsspiel wird für den Lizenzclub mit 0 Punkten, 0:5 Toren als verloren und für die Kassel Huskies mit 3 Punkten und 5:0 Toren als gewonnen gewertet.
2. Der Lizenzclub zahlt bis zum 03.12.2025 eine Geldstrafe an die Ligagesellschaft.

BEGRÜNDUNG DER ENTSCHEIDUNG:

Im Nachgang des Meisterschaftsspiels Blue Devils Weiden gegen den EC Kassel Huskies am 23.11.2025 wurde gem. § 1 Abs. 1 Disziplinarordnung ein Ermittlungsverfahren gegen den Lizenzclub Blue Devils Weiden eingeleitet.

Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Bei Spielzeit 12:19 im 2. Drittel musste das Spiel wegen einer gebrochenen Plexiglasscheibe zunächst unterbrochen werden. Dem Lizenzclub gelang es innerhalb von 90 Minuten nicht, den ordnungsgemäßen Zustand wiederherzustellen, sodass eine Spielfortsetzung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war. Gemäß § 11 Abs. 3 S. 1, 2 Spielordnung wurde das Spiel mit Ablauf der 90 Minuten abgebrochen. Der Lizenzclub bestätigt dies in seiner Stellungnahme.

Gemäß § 3 Abs. 2 SpO ist der Veranstalter verpflichtet, für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Spiele zu sorgen. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Spielstätte. Davon umfasst ist ebenfalls die Pflicht, diesen Zustand während des Spiels aufrechtzuerhalten bzw. wiederherstellen zu können, weswegen der Veranstalter auch Ersatzmaterial für sporttypische Schäden bereithalten muss. Der Heimclub hat eine Garantenstellung für die Spielfähigkeit seiner Halle; Handlungen des Hallenbetreibers, der als Erfüllungsgehilfe des Heimclubs anzusehen ist, sind dem Heimclub zuzurechnen.

Bei dem Spiel am 23.11.2025 hat der Heimclub laut eigener Aussage lediglich Ersatzscheiben für die Bereiche hinter dem Tor bereitgehalten, nicht aber für die seitlichen Bandenbereiche. Das Vorhalten von Ersatzscheiben für alle Bandenbereiche ist ligaweiter Standard. Folglich ist der Heimclub seiner Pflicht nicht nachgekommen - es liegt ein Organisationsverschulden vor. Somit liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 8 Lit. g) Spielordnung vor.

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