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Nickolas Latta von den Ravensburg Towerstars für drei Spiele gesperrt
07.03.2024Bild: Kim Enderle

Nickolas Latta von den Ravensburg Towerstars für drei Spiele gesperrt

Ein nachträgliches Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet

Gem. § 1 (1) Disziplinarordnung ist gegen den Spieler Latta, Nickolas ein nachträgliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Der Spieler war im Spiel Ravensburg Towerstars gegen EHC Freiburg am 07.03.2024 in der 37. Spielminute an einer Aktion gegen den Spieler EHC Freiburg #88 Gretz, Marcus beteiligt.

Es lagen als Beweismittel vor:
• Spielbericht vom 06.03.2023
• Videoaufzeichnung

Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Die Situation ereignet sich in der 37. Spielminute vor dem Tor des EHC Freiburg. Es kommt zum Zweikampf zwischen dem Spieler der Ravensburg Towerstars #14 Latta, Nickolas und der #88 Gretz, Markus des EHC Freiburg. Der Puck vor dem Tor an beiden Spielern vorbei auf das Tor und prallt seitlich weg. Abseits des Spielgeschehens führt der Spieler #14 Latta, Nickolas der Ravensburg Towerstars einen Stockschlag zwischen die Beine des Spielers #88 Gretz, Markus des EHC Freiburg aus. Der Freiburger Spieler sackt zu Boden, es wird keine Strafe auf dem Eis ausgesprochen. Der Spieler #14 Latta, Nickolas gilt als Wiederholungstäter.

Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 61 vorliegt. 

Faktoren:
• Der Spieler #14 Latta, Nickolas nahm mit seiner Aktion eine schwere Verletzung des Gegenspielers in Kauf
• Der Spieler #14 Latta, Nickolas unternahm keinen Versuch an die Scheibe zu gelangen
• Der Spieler des EHC Freiburg war unvorbereitet auf die Aktion seines Gegenspielers
• Der Spieler #14 Latta, Nickolas führt seine Aktion rücksichtlos und ohne anderen Zweck aus
• Die Aktion des Spielers #14 Latta, Nickolas wäre vermeidbar gewesen
• Der Spieler #14 Latta, Nickolas gilt als Wiederholungstäter. Er erhielt am 24.03.2023 eine Spielsperre zzgl. Geldstrafe gemäß Vergehen DEL-Regel 48

Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von drei (3) Spielen in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen (Tatbestand 2 Spiele Sperre + Wiederholungstäter * Faktor 0,5). Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 61, den §§ 1, 4, 11, 16, 24 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.

Hier gehts zum Video: https://youtu.be/mInGS7u0gLA

 

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