
20.11.2018Bild: City-Press
Jimmy Hertel: Vergehen nach DEL Regel 219 I
Ein Spiel Sperre plus Geldstrafe
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Vergehen nach DEL Regel 219 I vorliegt.
Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von einem Spiel in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.
Wie die Videobilder zeigen, zieht der Frankfurter Spieler Tousignant von der Torlinie kommend zum Freiburger Tor. Bei dem daraufhin entstehenden Scrum/Gedränge schlägt der Spieler Hertel dreimal kraftvoll auf seinen am Boden liegenden Gegner ein.
Diese Entscheidung beruht auf den DEL Regeln 219 I und 158, den §§ 1, 4, 11, 24 und 27 Disziplinarordnung der ESBG Eishockeybetriebsgesellschaft mbH sowie den §§ 5 und 7 Spieler-Lizenzvertrag.