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Martin Has vom EV Landshut für ein Spiel gesperrt
08.03.2026Bild: Bruno Bounty Photography

Martin Has vom EV Landshut für ein Spiel gesperrt

Gegen Has wurde ein nachträgliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Gem. § 1 (1) Disziplinarordnung ist gegen den Spieler Martin Has ein nachträgliches Ermittlungsverfahren durch die Ligagesellschaft eingeleitet worden.

Es lagen als Beweismittel vor:

• Spielbericht vom 06.03.2026
• Videoaufzeichnung
• Stellungnahme des Lizenzspielers vom 07.03.2026

Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Der Spieler #77 Martin Has vom EV Landshut versuchte im eigenen Drittel sein Tor zu verteidigen. Die angreifende Mannschaft spielte einen Pass von der blauen Linie diagonal vor das Tor. Der Spieler #8 Lukas Laub von den Starbulls Rosenheim kreuzte dabei vor dem Tor, während der Spieler #77 Martin Has, den Spieler #8 Lukas Laub mit dem Schläger in beiden Händen quer vor dem Körper mit einer geraden Schlägerbewegung nach vorn gegen den Kopf checkte.

Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 48 vorliegt.

• Der Körperkontakt erfolgte mit einem Spieler ohne Puck Besitz
• Der Spieler #77 Martin Has nahm durch seine Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf
• Der Kopf des gegnerischen Spielers war der Hauptkontaktpunkt

Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Sperre von einem (1) Spiel in Verbindung mit einer Geldstrafe für angemessen. Diese Entscheidung beruht auf der DEL-Regel 48, den §§ 1, 4, 11, 16, 24, 27 der Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.

Zum Video: https://youtu.be/c0sRuhbNC4M

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