
Norman Hauner: Behinderung gemäß IIHF-Regel 150
Zwei Spiele Sperre plus Geldstrafe
Der Spieler Norman Hauner wurde im Spiel Bietigheim gegen Frankfurt am 28.01.2018 von den Hauptschiedsrichtern in der 35. Spielminute wegen eines Checks gegen den Kopf oder Nacken mit einer großen plus Spieldauerdisziplinarstrafe belegt.
Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von zwei Spielen in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.
Wie die Videobilder zeigen, befinden sich die Spieler Hauner und MacLeod entlang der blauen Linie im Zweikampf. Nachdem die Scheibe von Hauner im Fallen zurück zu seinem Verteidiger gespielt wird, geht der Spieler MacLeod in den Forecheck und jagt die Scheibe bis zur Bietigheimer Bank. Hier fährt er einen späten Check zu Ende, welcher den Schiedsrichter dazu veranlasst, den Arm wegen eines Bandenchecks zu heben. MacLeod bewegt sich daraufhin durch die neutrale Zone in Richtung eigenes Drittel. Die Scheibe befindet sich nun auf der anderen Seite in den Reihen der Bietigheimer.Hauner kommt zwischen der blauen und roten Linie von Ost nach West und checkt den scheibenlosen Spieler MacLeod gezielt und vorsätzlich gegen die Brust.
MacLeod musste zu keiner Zeit damit rechnen gecheckt zu werden. Es handelt sich hierbei um eine Behinderung gemäß IIHF Regel 150.
Macleod wurde nicht verletzt und Hauner gilt nicht als vorbestraft.
Diese Entscheidung beruht auf den IIHF-Regel 124 und 150 den §§ 1, 4, 11, 24 und 27 Disziplinarordnung der ESBG Eishockeybetriebsgesellschaft mbH sowie den §§ 5 und 7 Spieler-Lizenzvertrag.