Die Regelecke – Heute: Anerkennung von Toren
Wann wird der Videobeweis genutzt / Was passiert bei nachträglich anerkannten Toren
Immer wieder kommt es in der DEL und DEL2 zu Diskussionen rund um die Regeln und deren Auslegung. In unserer neuen Rubrik „Regelecke“ greifen wir fortan aktuelle Fälle von vorausgegangenen Spieltagen auf und bereiten diese für die Fans auf. Teil 1 beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Tor Anerkennung findet.
Ein Tor wird wie folgt definiert: Der Puck überquert komplett die Torlinie zwischen beiden Pfosten und unterhalb der Querstange. Der Schiedsrichter (SR) deutet mit ausgestrecktem Arm in Richtung Tor und zeigt damit an, dass der Puck die Torlinie überquert hat. Stellt er jedoch fest, dass Gründe vorliegen, die ein Tor ungültig machen, winkt er aus (ausgestreckte Arme). Versagt er dem Tor die Anerkennung, veranlasst er die entsprechend Durchsage durch den Stadionsprecher. Zum Beispiel dahingehend, dass das Tor nicht gültig ist, weil der Puck die Torlinie nicht komplett überquert hatte.
Es bleiben aber Fälle, in denen der SR die jeweilige Entscheidung trifft, allerdings Umstände vorliegen könnten, die ein Tor ungültig machen oder aber der anfangs angenommene Grund für ein ungültiges Tor doch nicht vorliegt. Genau für diese Fälle gibt es den Videobeweis. Der Videobeweis (Definition: Nutzen der entsprechenden Videoaufzeichnungen über die Torsituation) dient also dazu, die Erstentscheidung zu überprüfen.
Der Videobeweis
Wird der Videobeweis erhoben, können die Unparteiischen die Szene nach den folgenden Kriterien überprüfen:
1. Der Puck hatte die Torlinie komplett überquert
2. Der Puck gelangte ins Tor, bevor der Torrahmen verschoben war
3. Der Puck gelangte ins Tor, bevor oder nachdem das Drittel beendet ist
4. Der Puck wurde ins Tor gelenkt mit der Hand oder mit einer Kickbewegung
5. Der Puck wurde von einem Spieloffiziellen ins Tor gelenkt
6. Der Puck traf gegen einen Stock eines angreifenden Spielers über der Höhe der Querstange, bevor er ins Tor gelangte
Zusätzlich kann in der Deutschen Eishockey Liga überprüft werden, ob ein angreifender Spieler im Torraum war, und dabei die Abwehrmöglichkeiten des Torhüters einschränkte – physisch wie auch visuell. In der DEL2 wird dies aber Saison 2016/17 zur Einführung des Videobeweises ebenfalls der Fall sein.
Sprechen alle Kriterien für einen gültigen Treffer, findet das Tor Anerkennung und wird dem angreifenden Team zugesprochen.
Eine Mannschaft, kann den Videobeweis bis zum folgenden Anspiel nach der fraglichen Spielszene anregen. Wurde das Spiel mit dem nachfolgenden Anspiel fortgesetzt, ist jeder Videobeweis zu dieser Situation nicht mehr zulässig.
Sollte kein Videobeweis möglich sein, wie zum Beispiel (noch) in der DEL2, und der Schiedsrichter ein Tor nicht sehen, so kann er das Tor nach Beratung mit den Linienrichtern die endgültige Entscheidung treffen. Im Fall einer nachträglichen Anerkennung eines Treffers ist jedoch von den Schiedsrichtern darauf zu achten, dass die Spielzeituhr auf den Zeitpunkt des Tores anzupassen ist. Auch laufende Strafen werden entsprechend angepasst.
Sollte in dem Zeitraum zwischen der fraglichen Situation und dem späteren Spielunterbruch eine Strafe verhängt werden, ist diese zu verbüßen. Sollte die endgültige Entscheidung auf gültiges Tor lauten, müssen die Schiedsrichter berücksichtigen, dass, sollte es sich um ein Powerplaytor handeln, die Kleine Strafe automatisch beendet ist.
Für den Fall, dass der folgende Unterbruch nach einer fraglichen Szene ein weiteres Tor ist – unabhängig davon ob Team A oder Team B erfolgreich war – so verliert dieser Treffer seine Gültigkeit, wenn der erste Treffer Anerkennung findet.
In der nächsten Folge unserer Regelecke geht es um die Durchführung des Videobeweises und der korrekten Anwendung der einzelnen Kriterien.