ESBG: Gericht weist Feststellungsklage des DEB ab
„Die Frage der Stimmrechtsbeschneidung, die im Rahmen der letzten Gesellschafterversammlung vollzogen wurde, bedarf einer Klärung, um geordnete Verhältnisse für die Zukunft herzustellen. Ohne klare Regelungen und das Einhalten von Vorschriften ist keine strukturelle Kontinuität zu erreichen,“ erklärte der DEB in seiner Pressemitteilung vom 5. September 2012 die Gründe für diesen rechtlichen Schritt. Nach dem gestrigen Urteil, welches allen Partien zugestellt wurde, muss der DEB für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Der Verband hatte sich nach der Verhandlung im Dezember des vergangenen Jahres noch als „Punktsieger“ gesehen, doch die Richterin in München widersprach mit dem Urteil dem Rechtsverständnis des Klägers.
Für die Zweitligisten gilt es nun in den kommenden Wochen und Monaten die Zukunft der zweithöchsten deutschen Spielklasse im Sinne des Sports und nicht durch Rechtswege weiter zu gestalten.